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Was ist die Schweizer Quellensteuer und wie wird sie angewendet?

Das gesamte Arbeitseinkommen ausländischer Bürger ohne Aufenthaltsgenehmigung C wird an der Quelle besteuert, Quellensteuer. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen, wobei der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Abzug vorzunehmen und diesen an die Steuerbehörde abzuliefern. Die Quellensteuer enthält die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer (inklusive allfälliger Kirchensteuer). Übersteigt der Verdienst jedoch 120,000 CHF, müssen sie die Steuererklärung abgeben. Trotzdem können alle Quellensteuerzahler eine Rückerstattung beantragen.

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